Über Lexoffice Kundenservice
Anwenderinnen und Anwender erreichen den lexoffice Support sowohl über oben genannte kostenlose Hotline und via E-Mail, als auch über Facebook, YouTube und X (Twitter).
Was ist Lexoffice?
Lexoffice ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die speziell für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen entwickelt wurde. Hinter dem Produkt steht die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg im Breisgau — ein Unternehmen, das seit Jahrzehnten zu den führenden Anbietern im Bereich betriebswirtschaftlicher Software in Deutschland gehört. Lexoffice vereint Rechnungsstellung, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Banking in einer einzigen Anwendung, die komplett im Browser oder über die mobile App genutzt werden kann. Mittlerweile vertrauen über 300.000 Nutzer auf die Software, was Lexoffice zu einem der meistgenutzten Buchhaltungstools im deutschsprachigen Raum macht.
So erreichen Sie den Lexoffice Support
Der Kundenservice von Lexoffice ist für zahlende Kunden telefonisch erreichbar. Die Support-Zeiten liegen in der Regel zwischen Montag und Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Neben dem telefonischen Support bietet Lexoffice auch einen Chat-Support direkt in der Anwendung sowie ein umfangreiches Hilfe-Center mit Artikeln, Video-Tutorials und einer Community, in der Nutzer sich gegenseitig unterstützen. Die telefonische Erreichbarkeit hängt vom gewählten Tarif ab: Nutzer des XL-Pakets mit Lohnabrechnung haben Zugang zu einem spezialisierten Lohn-Support-Team. Über unsere Hotline werden Sie schnell mit dem richtigen Ansprechpartner verbunden, unabhängig davon, welches Paket Sie nutzen.
Typische Anliegen beim Lexoffice Kundenservice
Die häufigsten Gründe, warum Nutzer den Lexoffice Support kontaktieren, lassen sich in einige zentrale Kategorien einteilen. An erster Stelle stehen Fragen zur Rechnungserstellung: Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis? Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung in Lexoffice? Was muss ich bei Rechnungen ins EU-Ausland beachten? Diese Fragen betreffen vor allem Nutzer, die gerade erst mit der Selbstständigkeit begonnen haben und sich in den Anforderungen der deutschen Rechnungslegung zurechtfinden müssen. Ein weiterer großer Block sind Fragen zur Bankanbindung. Lexoffice bietet eine direkte Verknüpfung mit dem Geschäftskonto, über die Umsätze automatisch importiert und den passenden Buchungskategorien zugeordnet werden. Wenn diese Verbindung nicht funktioniert — etwa nach einem Passwortwechsel beim Online-Banking oder durch Änderungen bei der PSD2-Authentifizierung — ist der Support gefragt.
Lexoffice für die Lohnabrechnung
Seit der Einführung des Lohn- und Gehaltsmoduls hat Lexoffice seinen Funktionsumfang erheblich erweitert. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können ihre Lohnabrechnungen direkt über die Software erstellen und die Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft automatisiert versenden. Die Lohnabrechnung gehört zu den komplexesten Bereichen der Buchhaltung, und entsprechend hoch ist das Supportaufkommen in diesem Bereich. Typische Anliegen betreffen die korrekte Abrechnung von Minijobs, die Einrichtung von geldwerten Vorteilen, die Meldung bei der Sozialversicherung und die Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende. Der spezialisierte Lohn-Support von Lexoffice ist hier eine wichtige Anlaufstelle, da Fehler in der Lohnabrechnung schnell zu Nachforderungen durch die Sozialversicherungsprüfung führen können.
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Ein besonderes Merkmal von Lexoffice ist die integrierte Steuerberater-Schnittstelle. Über den sogenannten Steuerberater-Zugang kann der eigene Steuerberater direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen, ohne dass Daten exportiert und per E-Mail versendet werden müssen. Diese Funktion spart Zeit und reduziert Fehlerquellen. In der Praxis treten hier allerdings gelegentlich Fragen auf: Wie richtet man den Zugang ein? Welche Rechte hat der Steuerberater? Was passiert, wenn der Steuerberater gewechselt wird? Der Lexoffice Support hilft bei der Einrichtung und bei technischen Problemen mit der Schnittstelle. Für steuerliche Fachfragen verweist der Support allerdings — zu Recht — an den jeweiligen Steuerberater, da Lexoffice keine Steuerberatung leisten darf.
Datensicherheit und DATEV-Export
Für viele Nutzer ist die Frage der Datensicherheit bei einer Cloud-Lösung ein wichtiges Thema. Lexoffice speichert alle Daten in deutschen Rechenzentren und erfüllt die Anforderungen der DSGVO. Regelmäßige Backups stellen sicher, dass keine Daten verloren gehen. Wer seine Buchhaltung irgendwann an eine andere Software oder direkt an den Steuerberater übergeben möchte, kann einen DATEV-Export durchführen. Das DATEV-Format ist der Standard in der deutschen Steuerberatungsbranche, und der Export aus Lexoffice umfasst alle relevanten Buchungsdaten. Bei Fragen zum Export oder zur Datenübernahme steht der Support beratend zur Seite.
Lexoffice Tarife und Funktionsumfang
Lexoffice bietet verschiedene Tarife an, die sich im Funktionsumfang unterscheiden. Das Einstiegspaket deckt die grundlegende Rechnungsstellung ab, während die umfangreicheren Pakete zusätzlich Buchhaltungsfunktionen, Angebotserstellung, Belegerfassung per Scan und die Lohnabrechnung beinhalten. Ein häufiger Grund für Supportanfragen ist die Frage, welcher Tarif am besten zu den eigenen Anforderungen passt — insbesondere beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder wenn erstmals Mitarbeiter eingestellt werden. Der Kundenservice berät hier individuell und kann auch beim Tarifwechsel unterstützen.
